„Knöllchen-Horst“ klagte vergeblich gegen Dolly Buster

Wir hatten vor einiger Zeit in unserem Blog bereits von „Knöllchen-Horst“ berichtet. Dieser macht nun anderweitig auf sich aufmerksam, und zwar indem er die Ex-Pornodarstellerin Dolly Buster vor den Kadi zerrt und Schmerzensgeld in Höhe von 1500 € von dieser fordert.

Grund hierfür war eine Aussage von Dolly Buster in der RTL-Fernsehsendung „Die zehn verrücktesten Deutschen“. Dort kam auch „Knöllchen-Horst“  die Ehre zu in der Top 10 zu landen. Als Prominente kommentierte Dolly Buster den Einspieler über den selbst ernannten Ordnungshüter und meinte: „Ich glaube, das macht ihn geil.“ Dies empfand „Knöllchen-Horst“ als klare Beleidigung und verklagte Buster vor dem Amtsgericht Osterode.

Der zuständige Richter wies die Klage ab, denn das Wort „geil“ aus dem Munde einer Ex-Pornodarstellerin sei keine Herabwürdigung. Vielmehr sei das Wort „geil“ ein zu der von Dolly Buster verkörperten Rolle passender Sprachgebrauch, so das Amtsgericht.

Das Amtsgericht Osterode beschäftigte sich auch eingehend sprachwissenschaftlich mit dem Begriff der „Geilheit“. Das Wort „Geilheit“ sei nicht mehr zwingend negativ besetzt, sondern habe einen Wandel erfahren: Wer heute geil sei, gelte ja sogar als kluger Käufer führte das Amtsgericht in Anspielung auf den – nicht mehr verwendeten - Werbespruch einer Elektronikmarktkette aus.

Unter anderem hatte die Klage auch deshalb keinen Erfolg, weil „Knöllchen-Horst“ von RTL bereits 400 Euro wegen der Äußerung erstritten hatte. Damit sei eine ausreichende Kompensation erfolgt.