Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Person, welche es sich zum Hobby mache, regelmäßig Falschparker aufzuschreiben, einer "denunziatorischen Tätigkeit" nachgehe und Behörden nicht zur Verfolgung der registrierten Ordnungswidrigkeiten zwingen könne.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des VG Göttingen hat das OVG zurückgewiesen, so dass „Knöllchen-Horst“ erneut vor Gericht gescheitert ist.
Der selbst ernannte Ordnungshüter soll in den letzten Jahren mehr als 10.000 Falschparker im Kreis Osterode angezeigt haben. Bekanntheit erlangte er deutschlandweit, als er einen Rettungshubschrauber aufschrieb, der während eines Notfalleinsatzes auf einem Bürgersteig stand. Zuletzt verweigerte der Landkreis immer öfter die Bearbeitung dieser Anzeigen, so dass der Frührentner nunmehr vor Gericht zog. Seine Klage blieb ohne Erfolg.
"Knöllchen-Horst" messe sich die Rolle eines Ermittlungsbeamten an, so die Richter zu seinem Antrag. Er verfolge kein schützenswertes Eigeninteresse. Vielmehr ginge es ihm nur "um die Pflege eines recht speziellen Hobbys". Wäre eine Bußgeldbehörde gezwungen solche Fälle zu bearbeiten, würde eine Privatperson den Personaleinsatz staatlicher Stellen bestimmen. Ein solcher Einfluss stehe dem Kläger jedoch nicht zu. Weiterhin habe er auch keinen Anspruch auf Auskunft darüber, was aus den Anzeigen wurde.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass auch „Köllchen-Horst“ schon ein Knöllchen kassiert hat – über einen Betrag von 10,00 € wegen Überschreiten des Tempolimits. Doch er wollte nicht zahlen und zog vor Gericht, wo er ebenfalls unterlag.
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