Wegen Unfallflucht: 52,5 Jahre Fahrverbot

Irren ist menschlich und auch die Justiz ist vor Irrtümern nicht gefeit. Ein düsseldorfer Autofahrer sollte wegen eines Parkremplers mit anschließender Unfallflucht für 52,5 Jahre sein Fahrzeug stehen lassen. Gegen ihn wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein entsprechender Strafbefehl durch das Amtsgericht Düsseldorf erlassen. Hiergegen legte der Betroffene jedoch Einspruch ein.

Die Sache kam vor Gericht und der Irrtum fiel auf. "Sechs Monate wären dem angemessen gewesen", sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes Düsseldorf als er hierauf angesprochen wurde. Dass schließlich 630 Monate im Strafbefehl standen, sei wohl einem Fehler bei der Staatsanwaltschaft geschuldet, den der zuständige Richter übersehen habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte den Fehler wie folgt: "Die Kollegin wird beim Zahlenfeld auf der Tastatur aus Versehen auf mehrere Tasten gleichzeitig gekommen sein."

Schlussendlich stellte das Gericht das Verfahren gegen den Autofahrer gegen eine Geldauflage in Höhe von 600,00 € ein, da der Nachweis nicht erbracht werden konnte, dass dieser den Unfall tatsächlich bemerkt hat (Beschl. v. 05.03.2015, Az. 143 Cs 510/14).

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