… wenn es nach der Polizei Köln geht schon.
Der kuriose Rechtsfall ereignete sich im März 2014. Ein behinderter Radfahrer wurde in Köln von der Polizei gestoppt, da er an der rechten Seite seines Fahrradlenkers keine zweite Handbremse angebracht hatte. Ihm wurde ein Bußgeld von 25 € auferlegt. Der Mann verwies den Polizisten darauf, dass ihm der rechte Arm fehle und er das Fahrrad daher absichtlich habe umbauen lassen. Er verfüge über eine Handbremse an der linken Seite des Lenkers und habe zudem eine Rücktrittsbremse. Der Polizist ließ sich von dieser Erklärung nicht beirren und beharrte auf dem Bußgeld mit der Begründung es gäbe für Einarmige keine gesetzliche Ausnahmeregelung.
Der Radfahrer akzeptierte diese Entscheidung jedoch nicht, beschwerte sich und informierte die Presse woraufhin die Polizei sich nach ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage entschuldigte und eingestand, das Bußgeld sei zu Unrecht erhoben worden. Dem Radfahrer wurde der Betrag zurück erstattet.
Kommentar schreiben