Santander verweigert die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr

Viele Banken verlangen bei Abschluss eines Kredites sogenannte Bearbeitungsgebühren. Dies kann je nach Vertragsgestaltung und Höhe der Darlehenssumme teuer für den Verbraucher werden. Der BGH hat am 13. Mai 2014 entschieden, dass Klauseln, ausweislich derer der Verbraucher eine Bearbeitungsgebühr entrichten muss, unzulässig sind. Nach dem Urteil können zahlreiche Kunden auf die Rückerstattung hoffen.

 

Laut BGH hätten die Banken damit Kosten auf die Darlehensnehmer für eine Tätigkeit abgewälzt, "die die Banken im eigenen Interesse oder aufgrund einer bestehenden Rechtspflicht erbringen". Das gelte etwa für die generelle Abwicklung des Darlehens, vor allem für die gesetzlich vorgeschriebene Bonitätsprüfung. Dadurch würden die Kunden unangemessen benachteiligt.

 

Ältere Ansprüche könnten verjährt sein: Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre - de facto sind das fast 4, weil jeweils bis Jahresende gerechnet wird. Damit wäre der 1. Januar 2011 der Stichtag - ältere Fälle wären verjährt.

 

Nach überwiegender Meinung beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, sobald das Bearbeitungsentgelt an die Bank überwiesen ist. Einige Gerichte sind der Ansicht, hier sei eine Ausnahme zu machen, da die Kunden vor 2011 noch nicht von einer Unwirksamkeit der Entgeltklauseln wissen konnten. Der BGH hat sich zu der Frage des Verjährungsbeginns nicht geäußert.

 

Nach diesem Urteil haben Bankkunden nun vielfach ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an ihre Bank gesendet, mit welchem sie die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühr verlangen. Zum Ärgernis der Verbraucher ist es jedoch regelmäßige Praxis der Banken diesen Anspruch abzulehnen.

 

Besonders die Santander Consumer Bank mit Sitz in Mönchengladbach fällt durch diese Vorgehensweise auf. Bevor der BGH die Urteilsgründe veröffentlich hat, wurden die Kunden damit hingehalten, man müsse die Urteilsbegründung abwarten und würde sodann die Angelegenheit prüfen. Nachdem die Urteilsgründe nunmehr vorliegen, verschickt die Santander standardmäßig ein dreiseitiges Schreiben, in welchem teils komplizierte juristische Formulierungen den Kunden unter Bezugnahme auf das Urteil von einer weiteren Vorgehensweise abhalten sollen. Die Argumentation in diesem Schreiben ist jedoch gemessen an den Urteilsgründen des BGH nicht als zutreffend zu bewerten. Vielmehr soll hier der Kunde mit der Androhung einer Zinsanpassung im Falle der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr abgeschreckt werden.

 

Es lohnt sich jedoch in jedem Fall hier seine Interessen durchzusetzen und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. Zwar zeigen aktuelle Urteile, dass die Santander Consumer Bank außergerichtlich nicht gewillt ist einzulenken; nach Einreichung der Klageschrift wird der Anspruch jedoch regelmäßig anerkannt, oder aber ergehen Entscheidungen zugunsten der Kreditnehmer. Dies haben bereits zahlreiche Urteile des Amtsgerichts Mönchengladbach gezeigt.

 

 

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