Mindestlohn auch für Praktikanten?

 

Der Mindestlohn sorgt für viel Diskussionsstoff und auch Fragen. Aus Sorge vor finanzieller Überlastung durch das neue Mindestlohngesetz streichen bereits erste Unternehmen ihre Praktikumsplätze. Denn auch für diese Mitarbeiter sollen Betriebe in Zukunft mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen - zumindest grundsätzlich, denn Ausnahmen vom Mindestlohn sind möglich.

 

Unternehmer argumentieren, ein Gehalt von 8,50 Euro pro Stunde sei zu hoch für einen Mitarbeiter in der Orientierungsphase. Allerdings ist diese Lohnuntergrenze nicht zwingend, denn bekanntlich gibt es für jede Regel zumindest eine Ausnahme.

 

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt erst für Mitarbeiter ab dem 18. Geburtstag – oder vorher, wenn eine abgeschlossener Berufsausbildung vorliegt. Nicht verpflichtend sind die 8,50 Euro dagegen für Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, für Ehrenamtliche oder für Arbeitnehmer, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos waren binnen der ersten sechs Monate der Beschäftigung.

 

Für Praktikanten ist der Mindestlohn nicht verpflichtend, wenn die Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung ein Praktikum vorschreibt. Handelt es sich hingegen um ein freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung, etwa vor einer Ausbildung oder vor beziehungsweise während des Studiums, ist der Mindestlohn von 8,50 € zu bezahlen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0