NRW senkt Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

 

Ab Juni 2104 ist die zulässige Mieterhöhung in NRW auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Das Landeskabinett hat eine Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze beschlossen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen macht hiermit von der Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren. Die Landesregierung hat hierzu die sog. Kappungsgrenzenverordnung verabschiedet, welche am 1.6.2014 in Kraft tritt.

 

Die Möglichkeit, die Kappungsgrenze zu reduzieren, wurde durch die Mietrechtsänderung 2013 eingeführt. Bisher haben Berlin, Hamburg und Bayern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, nun folgt auch Nordrhein-Westfalen. In weiteren Bundesländern sind ähnliche Verordnungen in Planung.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0