Beziehungsaus – Muss der/die Ex intime Fotos und Videos löschen?

 

Nach dem Ende einer Liebesbeziehung stellen sich zahlreiche Probleme, unter anderem ergibt sich auch die Frage, ob der Ex-Partner verpflichtet ist intime Fotos und Videos zu löschen. Nach Urteil des OLG Koblenz (Az. 3 U 1288/13) besteht kein umfassender Anspruch gegen einen früheren Partner auf Löschung von überlassenen Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen. Jedoch besteht ein solcher Anspruch, soweit es sich um erotische und intime Aufnahmen handelt.

 

Die während einer Beziehung im Einvernehmen erfolgte Fertigung von Lichtbildern und Filmaufnahmen stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person dar, da diese ihre Einwilligung erteilt hat, welche auch erfasst, dass der Andere die Aufnahmen im Besitz hat und über sie verfügt. Die erteilte Einwilligung kann jedoch widerrufen werden, wenn aufgrund veränderter Umstände dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen Vorrang vor dem Umstand zu gewähren ist, dass sie der Anfertigung dieser Aufnahmen zu irgendeinem Zeitpunkt zugestimmt hat.

 

Das ist nach Beendigung der Beziehung der Fall, wenn es sich um intime und damit den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffende Aufnahmen handelt.

 

Dem Urteil des OLG Koblenz lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte ist Fotograf. Während der zwischenzeitlich beendeten Beziehung der Parteien wurden einvernehmlich zahlreiche Bildaufnahmen der Klägerin gefertigt, darunter auch intime Aufnahmen, die sie - teilweise selbst gefertigt - dem Beklagten überlassen hat.

 

Die Klägerin machte einen Unterlassungsanspruch dahingehend geltend, der Beklagte habe es zu unterlassen, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diesen Anspruch erkannte er an. Das Landgericht hat den Beklagten darüber hinaus verurteilt, die in seinem Besitz befindlichen elektronischen Vervielfältigungsstücke von intimen Aufnahmen der Klägerin vollständig zu löschen. Soweit die Klägerin darüber hinausgehend die vollständige Löschung sie zeigender Aufnahmen beansprucht hat, hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat gegen die teilweise Verurteilung zur Löschung Berufung eingelegt, die Klägerin ihrerseits gegen die Ablehnung einer vollständigen Löschung.

 

Das OLG Koblenz hat die Entscheidung des Landgerichts im vollen Umfang bestätigt. Die Klägerin habe zwar seinerzeit in die Erstellung und Nutzung der Lichtbilder eingewilligt. Allerdings sei die Einwilligung zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt, soweit es sich um intime Aufnahmen handele. Zudem könne die Einwilligung widerrufen werden, da das den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffende Interesse der Klägerin an der Löschung der Aufnahmen höher zu bewerten sei als das Eigentumsrecht des Beklagten an der Existenz der Aufnahmen. Da es sich um Bild- und Filmaufnahmen für den privaten Bereich gehandelt habe, werde auch das berufliche Tätigkeitsfeld des Beklagten nicht beeinträchtigt.

 

Die vollständige Löschung könne hingegen bei einer Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Klägerin mit den Eigentumsrechten auf Seiten des Beklagten nicht beansprucht werden. Anders als bei intimen Aufnahmen seien Lichtbilder, welche die Klägerin im bekleideten Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen zeigten, in einem geringeren Maße geeignet, ihr Ansehen gegenüber Dritten zu schädigen. Es sei allgemein üblich, dass Personen, denen die Fertigung von Aufnahmen bei Feiern, Festen und im Urlaub gestattet werde, diese auf Dauer besitzen und nutzen dürfen.

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Kommentare: 1
  • #1

    Maria Santiago (Freitag, 06 März 2015 11:27)

    Es ist aufjedenfall wichtig vertraulich mit den Bildern umzugehen und niemanden aus Rache oder ähnlichem die Bilder zu schicken bzw. sie zu veröffentlichen. Falls der Partner darauf auffordert nach einer Beziehung intime Bilder zu löschen ist es ein gutes Recht. Die Bilder waren für die Beziehung gedacht. Wozu braucht man die Bilder denn nach dem Beziehungsende noch? Es ist meiner Meinung nach verständlich, dass man solche Bilder nach einer Beziehung löscht. Ich denke vielen ist es dann unangenehm und man hat auch Angst, dass die Bilder weitergezeigt werden. Viele Menschen handeln, wenn sie verletzt werden falsch und bereuen es hinterher. Stellt euch vor, ihr seht eure Bilder dann im Internet. Man kann sowas aber auch im vorhinein abklären, finde ich. Klar will man, wenn man die Rosa Rote Brille auf hat nicht ans Aus denken und denkt es kommt nie bis zu diesem Punkt. Da sollte man einfach etwas oberflächlicher denken, damit dieses Problem nach einem eventuellem aus nicht mehr im Weg steht. Mehr zu diesem Thema findet ihr hier: https://www.aid24.de/rechtsblog/intime-fotos-bzw-videos-sind-nach-ende-der-liebesbeziehung-zu-loeschen