Google muss Links zu persönlichen Daten löschen

Vergessen im Netz muss möglich sein, so der Europäische Gerichtshof. Google kann daher verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit personenbezogenen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen.

 

Europas Bürger können von Google verlangen, dass Links zu unangenehmen Themen aus ihrer Vergangenheit nach längerer Zeit aus dem Netz gelöscht werden; so lautet eine aktuelle Entscheidung des Europäische Gerichtshofes (Rechtssache C-131/12). Google sei verpflichtet die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn die dort nachzulesenden Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen.

 

Betroffen sind Links zu Webseiten, die bei der Suche nach einem Namen bei Google aufgelistet werden und sensible persönliche Daten zu einer Person enthalten. Google muss diese löschen, wenn seit der Veröffentlichung Jahre verstrichen sind oder die Informationen nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck entsprechen, wie etwa bei einer Zwangsversteigerung.

 

Der Löschungsanspruch ist laut EuGH gerichtlich durchsetzbar. Kommt Google dem Begehr des Bürgers nach Löschung nicht nach, könne sich der Betroffene an die Datenschutzbehörden wenden.

 

Ausgenommen hiervon sind jedoch Personen des öffentlichen Interesses.

 

Der Entscheidung des EuGH lag eine Klage eines Spaniers zugrunde, dessen Grundstück vor über 15 Jahren zwangsversteigert wurde. Die amtliche Bekanntmachung hierüber wurde 1998 in einer spanischen Zeitung und im Internet veröffentlicht. Doch nach wie vor erschien bei Eingabe seines Namens einen Link zu diesen Informationen bei Google. Da die Pfändung längst erledigt sei, forderte er die Löschung des Eintrags.

 

Zur Begründung seiner Entscheidung führt der EuGH aus, mit der Eingabe eines Namens bei einer Suchmaschine könne ein Nutzer „ein mehr oder weniger detailliertes Profil der gesuchten Personen erstellen“. Dies stelle einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Die Ergebnisse seien nichts anderes als eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Das EU-Recht verlange daher einen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und denen der betroffenen Person.

 

Experten gehen davon aus, dass Google nun mit einer Flut an Löschanfragen rechnen muss.

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