Neuregelung des Verkehrszentralregisters

 

Zum 1. Mai 2014 wird die Neuregelung des Verkehrszentralregister mitsamt des neuen Punktesystems in Kraft treten. So wird aus dem Verkehrszentralregister dann das Fahreignungsregister mit maßgeblichen Änderungen.

 

Gleichwohl kann es für einen Führerscheininhaber aktuell sinnvoll sein, die rechtskräftige Ahnung eines Verkehrsverstoßes bis zum 1. Mai hinauszuzögern.
Denn anders als bislang verlängert sich die Tilgungsfrist für einen Punkteeintrag im neuen Flensburger Register nicht dadurch, dass eine weitere Tat begangen wird. Vielmehr wird ab dem 1. Mai jede Eintragung nach Ablauf einer Frist automatisch getilgt. Jeder Eintrag verjährt für sich, unabhängig davon, ob später ein weiterer Eintrag folgt. Und da Eintragungen vor dem 1. Mai wie bislang die Verjährung der Voreintragungen erheblich hemmen macht es ggf. Sinn, einen aktuellen Punkteeintrag tatsächlich bis zum 1. Mai hinauszuzögern.

 

Wie bislang üblich werden auch in das neue Fahreignungsregister nur rechtskräftige Bußgeldbescheide, Strafbefehle oder Verurteilungen eingetragen. Die Rechtskraft tritt jeweils ein, wenn nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt wird. Insofern können durch Einspruchseinlegung zunächst die Rechtskraft und infolgedessen auch die Eintragung im Register „hinausgezögert“ werden.

 

Auf diese Weise können mit Punkten vorbelastete Führerscheininhaber, auch wenn sie sich nicht gegen den Vorwurf des Verkehrsverstoßes an sich wehren möchten, bequem dafür Sorge tragen, dass zumindest nicht durch einen weiteren Punkteeintrag vor dem 1. Mai Altpunkte länger als unbedingt nötig mitgeschleppt werden müssen.

 

Man sollte sich jedoch zwingend zuvor Klarheit über den aktuellen Punktestand verschaffen. Denn nur wer genau weiß, wie seine aktuelle Punktesituation aussieht, kann überhaupt beurteilen, ob dieser taktische Einspruch überhaupt Sinn macht oder nicht vielleicht sogar aufgrund des neuen Punktesystems für den Betroffenen ungünstig ist. Denn das neue Punktesystem verfügt lediglich noch über eine Skala von 1-8 wohingegen bislang Punkte von 1-18 gewertet wurden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Verkehrsverstöße zukünftig anders gewichtet werden.

 

Fazit: Das Verzögern von Punkteeinträgen bis zum 1. Mai 2014 kann sinnvoll sein. Es kann aber auch Nachteile für den Betroffenen nach sich ziehen. In jedem Fall müssen taktische Überlegungen vor dem Hintergrund fundierter Kenntnisse angestellt werden. Wir raten Ihnen daher, sich im Hinblick auf den Erhalt des Führerscheins anwaltlich beraten zu lassen.

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Kommentare: 2
  • #1

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