Gesetzesänderungen im Jahr 2014 – Teil 1

 

Auch im neuen Jahr wird die Kanzlei Kesting Sie über aktuelle Themen, Rechtsprechung und Gesetzesänderungen informieren. Zu Beginn des Jahres haben wir eine kleine Reihe vorbereitet, welche Sie über anstehende Änderungen in diesem Jahr in Kenntnis setzen soll.

 

Zunächst zu den Änderungen im Bereich des Verbraucherschutzes sowie im Bereich von Prozesskosten – und Beratungshilfe:

 

Rechtssuchende, welche nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen, können Anspruch auf Beratungshilfe (außergerichtlich) und/aber Prozesskostenhilfe (gerichtlich) haben. Zum 01.01.2014 sind hierbei Neuregelungen in Kraft getreten. Es haben sich nicht nur die Formulare geändert, sondern es erfolgt von nun an auch eine strenge Überprüfung der Bedürftigkeit des Antragstellers. Die Formulare oder aber einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht oder in der Kanzlei Ihres Vertrauens.

 

Ebenfalls ab dem 01.01.2014 wurde die Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozess eingeführt. Diese wird künftig Auskunft über Form, Frist und Art der möglichen Rechtsbehelfe geben, sowie das zuständige Gericht für den jeweiligen Rechtsbehelf benennen.

 

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