Rausschmiss von angetrunkenen All-inclusive-Urlaubern ist ein Reisemangel

Wird ein Urlauber nach lautstarken Auseinandersetzungen mit seiner Partnerin aus dem Hotel geworfen, und muss daher vorzeitig nach Deutschland zurückkehren, so ist die Reiseleistung als mangelhaft zu bewerten. Dem Urlauber steht daher ein Schadensersatzanspruch zu.

 

Der unbegrenzter Getränkeausschank bei einem All-inclusive-Urlaub verleite bekanntermaßen zu übermäßigem Alkoholgenuss - und daraus resultierende lautstarke Auseinandersetzungen sind kein ausreichender Grund für eine Vertragskündigung durch den Reiseveranstalter.

 

Der betroffene Urlauber und seine Lebensgefährtin hatten eine 18-tägige All-inclusive-Reise in die Türkei zu einem Preis von knapp 1.100 Euro gebucht.

 

Nach ca. einer Woche wurden sie wegen vermeintlicher nächtlicher Ruhestörung ihres ersten Hotels verwiesen. Die Reiseleitung kümmerte sich um eine anderweitige Übernachtungsmöglichkeit. Kurz nach der Ankunft der Urlauber im zweiten Hotel haben sich diese sofort an die dortige Poolbar begeben, wo es dann erneut zu Problemen mit den Urlaubern kam. Unter anderem haben die beiden in unsittlicher Manier an der Bar Zärtlichkeiten ausgetauscht, woraufhin das Hotel sich weigerte, sie überhaupt erst einzuchecken.

Sie hatten daher nur noch die Möglichkeit die Reise vorzeitig zu beenden und sich selbst einen Rückflug auf eigene Kosten zu organisieren. Diese Kosten verlangten sie nunmehr im Wege der Klage vom Reiseunternehmer zurück.

 

Zu Recht – urteilte das Amtsgericht Viersen (Az: 2 C 446/11).

Der Reiseunternehmer führte an, die Urlauber seien ständig betrunken gewesen und haben sich unangemessen verhalten. Mithin tragen sie selbst die Schuld für die vorzeitige Beendigung der Reise.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Vielmehr vertritt es die Auffassung, dass ein all-inclusive-Urlaub sich gerade durch die unbegrenzt zur Verfügung stehenden Speise und Getränke auszeichne und daher auch der vermehrte Konsum alkoholischer Getränke zum typischen Reiseverhalten der Urlauber gehöre. Aus diesem Grunde sei alkoholbedingtes Fehlverhalten in einem höheren Maße zu tolerieren. Auch lautstarke Auseinandersetzungen seien noch hinzunehmen.

 

Der Reiseveranstalter wurde verurteilt, den vorzeitigen Rückflug in Höhe von 146,50 Euro sowie die individuelle Zugfahrt vom Flughafen nach Hause in Höhe von 20 Euro zu ersetzen.

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Kommentare: 2
  • #1

    Harald (Dienstag, 08 Oktober 2013 18:32)

    Mich würde mal interessieren, ob das Erdulden müssen von ständig angetrunkenen Reisen auf einer All-Inklusive Reise einen Reisemangel bei den anderen Teilnahmern darstellt.....

  • #2

    Kanzlei Kesting (Donnerstag, 10 Oktober 2013 14:59)

    Hallo Harald,
    folgt man der Argumentation des Gerichts, so muss man bei Buchung einer all-inclusive-Reise damit rechnen, dass Urlauber - also auch andere Reiseteilnehmer - das Angebot an unbegrenzten Speisen und Getränken vollumfänglich in Anspruch nehmen und somit auch öfters betrunken sind. Soweit es sich um ein "typisches Reiseverhalten" handelt, wird man schwerlich einen Schadensersatzanspruch hierauf stützen können. Allerdings ist dies, wie immer, vom Einzelfall abhängig.