Wer einem anderen absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht pustet begeht eine Körperverletzung

Das Amtsgericht Erfurt sprach gestern eine junge Frau vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei, die bei einem Discobesuch im vergangenen Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte, nachdem dieser ihr provokant Zigarettenqualm ins Gesicht geblasen hatte. Sie haben in Notwehr gehandelt, so urteilte der Strafrichter.

 

Das Amtsgericht wertete das bewusste Anpusten mit Zigarettenrauch als Körperverletzung, so dass die 25-jährige sich gegen diese Rechtsverletzung zur Wehr setzen durfte.

 

In einer Discothek in Erfurt rauchte ein Mann trotz bestehenden Rauchverbotes, worauf die Studentin ihn mehrfach hingewiesen hatte. Als sie dann auf die Tanzfläche ging, folgte der Mann ihr und zündete sich eine Zigarette an. Er ging direkt auf sie zu, pustete ihr den Rauch ins Gesicht und fragte provozierend, was sie denn nun tun wolle. Daraufhin warf die junge Frau ein Glas nach ihm. Der Mann erlitt eine Beule am Kopf und zeigte die Studentin wegen gefährlicher Körperverletzung an. Er bestätigte die Schilderungen der Frau, vertrat jedoch die Auffassung, ihre Reaktion sei übertrieben gewesen.

 

Seitens der Staatsanwaltschaft wurde nach Abschluss der Beweisaufnahme beantragt, die Studentin freizusprechen. Das Anpusten mit Zigarettenrauch sei eine Beleidung; die Frau habe daher in Notwehr gehandelt.

 

Der Strafrichter ging noch einen Schritt weiter und wertete das Verhalten des Rauchers als Körperverletzung. Der Mann sei nah an die Frau herangetreten und habe ihr den Rauch "vermischt mit Speichelpartikeln" direkt ins Gesicht geblasen. Hierdurch seien die Schleimhäute der Studentin gereizt worden. Zudem enthalte Zigarettenrauch krebserregende Stoffe, sowie Viren und Bakterien. Diese Gesundheitsgefahren auch des passiven Rauchens seien inzwischen wissenschaftlich erwiesen. Durch das Anpusten habe der Mann die Frau bewusst und gewollt dieser Gesundheitsgefährdung ausgesetzt und somit eine Körperverletzung begangen. Der Wurf mit dem Glas gegen den Kopf des Mannes sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen.

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