Urteil: Die Drohung mit Schufa-Eintrag ist rechtswidrig

Das OLG Düsseldorf hat durch Urteil einem Telekommunikationskonzern verboten, seinen Kunden einem Schufa-Eintrag zu drohen, obwohl die Forderung seitens des Kunden bestritten wird. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte den Konzern verklagt.

 

Die V. GmbH teilte ihren Kunden, welche die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, mit, sie sei verpflichtet, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln. Zeitgleich erging ein Hinweis bzgl. der Nachteile eines negativen Schufa-Eintrags.

 

Wörtlich heißt es in den entsprechenden Zahlungsaufforderungsschreiben:

"Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist• Die V. GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten, z.B. der Aufnahme eines Kredits, erheblich behindern. Auch Dienstleistungen anderer Unternehmen können sie dann unter Umständen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen"

 

Laut Urteil des OLG Düsseldorf erwecke das Schreiben beim Adressaten den Eindruck, er müsse mit einer Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA rechnen, wenn er die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgleicht. Wegen der negativen Folgen eines SCHUFA Eintrags wird eine nicht unerhebliche Zahl der Verbraucher dem ausgeübten Druck des Unternehmens nicht stand halten und folglich eine Zahlung vornehmen, auch wenn sie die Rechnung wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Einwendungen eigentlich nicht bezahlen wollten. Ein bei der SCHUFA Eingetragener wird vom Zugang zu regulären Krediten faktisch abgeschnitten, was im Einzelfall existenzvernichtend seien kann. Da ein solches Risiko in Augen der Verbraucher in keinem Verhältnis zu den vergleichsweise kleinen Zahlungsbeträgen des Unternehmens steht, besteht die konkrete Gefahr einer nicht informations-, sondern allein angstgeleiteten Entscheidung, so das OLG.

 

Verbraucher mit negativen Einträgen bei der Schufa werden als kreditunwürdig angesehen. Daher ist die Drohung von Unternehmen, säumige Kunden an die Schufa zu melden, häufig ein wirksames Mittel um eine Zahlung zu erreichen, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Zahlungsanspruch besteht.

 

Wenn ein Unternehmen auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss es gelichzeitig deutlich machen, dass eine Eintragung durch Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann. So das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.07.2013, Az: I-20 U 102/12.