BZR - Kein neuer Fernsehsender

BZR ist die Kurzform für Bundeszentralregister. Doch was ist dies überhaupt und was ist der Unterschied zum Führungszeugnis? Dieser Artikel soll die wichtigsten Fragen hierzu kurz beantworten.

 

Das Bundeszentralregister ist ein staatlich geführtes Verzeichnis, in welches bestimmte Eintragungen erfolgen, die aus Sicht des öffentlichen Interesses von besonderer Relevanz sind, insbesondere Straftaten.

 

Was allgemein immer noch als "polizeiliches Führungszeugnis" bekannt ist, ist hingegen nur ein eingeschränkter Auszug aus dem Inhalt des Bundeszentralregisters. Sowohl über das Bundeszentralregister als auch hinsichtlich des Führungszeugnisses und seiner verschiedenen Formen werden im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) Regelungen getroffen.

 

Nach der abschließenden Auflistung des § 3 BZRG werden strafrechtliche Verurteilungen, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über Schuldunfähigkeit, Strafzurückstellungen bei Verurteilungen von Straftaten aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit, sowie alle nachträglichen Entscheidungen und Tatsachen im Bezug auf bestehende Eintragungen im Bundeszentralregister vermerkt.

 

Aus dem Bundeszentralregister vollständig entfernt werden können Eintragungen über Strafurteile. Je nach begangener Straftat ist diese Frist unterschiedlich lang und liegt zwischen fünf und 20 Jahren.

 

§ 32 II BZRG gibt vor, dass bestimmte Eintragungen des Bundeszentralregisters im Falle einer Ausstellung nicht in das Führungszeugnis übernommen werden.

 

Dies gilt unter anderem zu bei erstmaliger Verurteilung zu einer Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen oder einer erstmaligen Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten. Weißt das Führungszeugnis keine Eintragungen auf, so gilt man als nicht vorbestraft, auch wenn dies streng juristisch unzutreffend ist, sobald es zu einer rechtkräftigen Verurteilung gekommen ist. Nach Ablauf von bestimmten Fristen werden die Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. Eine Löschung, wie beim Bundeszentralregister, gibt es hingegen nicht.

 

In der Regel wird das Führungszeugnis von einem Arbeitgeber verlangt und muss sodann vom Betroffenen selbst beantragt und eingereicht werden.