Rechtsanspruch auf Kita-Platz

Bislang war es so, dass jedes Kind in Deutschland ab Vollendung des 3. Lebensjahres ein Anrecht auf einen Kindergartenplatz hatte.

Ab dem 1. August 2013 garantiert der Gesetzgeber sogar einen verbindlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesmutter schon für Kinder unter drei Jahren.

 

Schön und gut!

 

Aber was bringt ein Gesetz auf dem Papier, wenn die Realität die Umsetzung dieser Gesetzesnorm nicht zulässt?

 

So war absehbar, dass bis zum In-Kraft-treten der neuen Gesetzeslage nicht genügend Plätze zur Betreuung zur Verfügung stehen werden. Doch durch den nunmehr gesetzlich normierten Rechtsanspruch ist es möglich, den Kita-Platz einzuklagen oder sogar gerichtlich Schadensersatz geltend zu machen.

 

So geschehen bereits im Frühjahr 2012 durch das Verwaltungsgericht Mainz, welches mit Präzedenzcharakter der Schadensersatzklage einer Mutter stattgegeben hat. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung blieb erfolglos, das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts.

Kurz angerissen hatte die Mutter für ihre Tochter bereits kurz nach der Geburt einen Betreuungsplatz beantragt. Trotz dringender Bedürftigkeit wegen Berufstätigkeit wurde ihr jedoch kein Kita-Platz zugewiesen, so dass die Tochter zunächst in einem privaten Kindergarten betreut werden musste. Die insoweit entstandenen Mehrkosten zwischen Kindergartenbeitrag und privaten Betreuungskosten hat das Verwaltungsgericht Mainz im Rahmen des Schadensersatzes der Klägerin zugesprochen. Wenn eine Kommune nicht genug Kapazitäten habe, um alle berechtigten Kinder aufzunehmen, so die Mainzer Richter, sei das eine Pflichtverletzung, für die sie gerade stehen müsse.

 

Neben der Klage auf Schadensersatz bleibt den Eltern natürlich auch die Einreichung einer Leistungsklage gerichtet auf Zuweisung eines Kita-Platzes, was natürlich voraussetzt, dass ein solcher überhaupt zur Verfügung steht.

 

Abgesehen davon können Eltern auch auf Schadenersatz klagen, sollte es zu einem materiellen Schaden kommen, beispielsweise durch Verdienstausfall oder sogar Verlust des Arbeitsplatzes.

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